AKM für Musik im Gottesdienst
Die Österreichische Bischofskonferenz zahlt eine Pauschale zur Abgeltung der Aufführungsrechte in Gottesdiensten. Dennoch ist eine entsprechende Meldung der „Aufführungen“ zeitgenössischen Werken in der Liturgie wichtig!
- AKM-Meldungen sind gesetzlich vorgesehen
- Durch die Meldungen werden zeitgenössische Komponist:innen gefördert