Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen den Religionsgesellschaften und der Österreichischen Bundesregierung sind nun wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Dafür gibt es eine angepasste Rahmenordnung der österreichsichen Bischöfe.
Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste sind weiterhin nur im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig.
Die bald ein Jahr währende Coronavirus-Krise macht auch der Kirchenmusik schwer zu schaffen. Der Kirchenmusikreferent der Diözese Feldkirch, Bernhard Loss, und der Linzer Domkapellmeister Josef Habringer berichteten in Interviews, mit welchen Schwierigkeiten Chöre kämpfen.
In Absprache mit Kultusministerin Raab verlängern alle 16 Religionsgesellschaften die derzeitigen Einschränkungen bis zum Ende der ersten Februarwoche. Für den Bereich der Bischofskonferenz gelten die Bestimmungen der Rahmenordnung für den 2. Lockdown.
Die christlichen Kirchen in Österreich haben sich auf Maßnahmen geeinigt, damit Weihnachten in der Zeit der Pandemie auch mit gottesdienstlichen Versammlungen "sicher und würdig" gefeiert werden kann.
Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen den Religionsgesellschaften und der Österreichischen Bundesregierung sind nun wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Die Bischöfe veröffentlichen dafür eine angepasste Rahmenordnung, die auch eine Klärung zur musikalischen Gestaltung enthält.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.