Aufgrund der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung gibt es zunächst bis zum 30.6. weitere Erleichterungen für die Probentätigkeit von Kirchenchören.
Die nächsten Öffnungsschritte bringen weitere Erleichterungen für Gottesdienste und das Chorsingen (im Gottesdienst): der Mindestabstand kann auf 1 Meter verringert werden; bei Gottesdienste unter freiem Himmel fällt die Maskenpflicht.
Nach langen Vorarbeiten durch das Blindenapostolat ist der Österreich-Teil des Gebet-und Gesangbuchs „Gotteslob“ (ab Lied Nummer 700) im Super-Großdruck verfügbar.
Einige Bezirkshauptmannschaften akzeptierten zunächst die Anzeige der Probentätigkeit von Kirchenchören nicht – wegen des fehlenden Vereinsstatus. Zwischenzeitlich gibt es eine Klärung.
Chöre und Blasmusik soll zum Proben in Kirchen eingeladen werden
Kultusministerin Susanne Raab einigte sich am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auf eine Anpassung der Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten.
Der Chorverband Österreich erreichte in Verhandlungen mit der Regierung eine Wiederaufnahme der Tätigkeit von Chören ab 19. Mai. Der Präsident der Kirchenmusikkommission, Prof. Franz Karl Praßl, rechnet damit, dass nun auch das Chorsingen im Gottesdienst wieder möglich wird.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.