Die 1. und 2. Novelle der 3. COVID-19-Öffnungsverordnung (3. COVID-19-MV) führen zu Verschärfungen, die ab 13. November 2021 für das Musizieren von Chören, Vokal- und Instrumentalensembles im kirchlichen Bereich gelten.
Die neue Bestimmungen zur Covid19-Prävention erfordern auch eine Anpassung der Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste. Die Bestimmungen werden in Kürze hier veröffentlicht.
Weil für Gottesdienste "3G-Regel" nicht gilt, ist in Kirchen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend. Keine Änderungen bei Gemeinde- und Chorgesang (Quelle: KAP)
Corona-Folgen für die Kirchenmusik noch nicht absehbar
Im Interview mit dem Kölner Domradio spricht der Präsident der Österreichischen Kirchenmusikkommission, Prof. Franz Karl Praßl, über die Folgen der Pandemie für die Kirchenmusik.
Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.