Die Kirchenmusikkommission wurde 1987 als Körperschaft des kirchlichen und des öffentlichen Rechts errichtet. Ihr Zweck ist die Pflege und Förderung des kirchenmusikalischen Lebens in Österreich auf der Grundlage der geltenden kirchlichen Vorschriften und Verlautbarungen.
Die operative Arbeit in der Kirchenmusikkommission wird in verschiedenen Fachbereichen wahrgenommen. Die Fachbereichsleiterinnen und Fachbereichsleiter sind Mitglieder der Kommission.