Musik im Gottesdienst ab 16. April 2022
Gemeindegesang
Mit der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste, gültig ab 16. April 2022, ist Gemeindegesang ohne jede Einschränkung möglich.
Musizieren von Chören, Vokal- und Instrumentalensembles im kirchlichen Bereich
Singen und Musizieren im Kirchenraum
Für das Singen im Kirchenraum ist gemäß Rahmenordnung zu beachten:
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Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend .
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Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen - auch für ChorsängerInnen, sofern nicht gesungen wird.
Proben
Proben und Konzerte gelten als Zusammenkünfte (2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV vom 14.4.2022, § 7).
Für Proben und Konzerte gelten die Regelungen » des Österreichischen Chorverbands.
Die Kirchenmusikkommission appelliert an die Eigenverantwortung aller Chorverantwortlichen und ChorsängerInnen und empfiehlt zusätzliche das Einhalten folgender Schutzmaßnahmen – auch beim Singen in Gottesdiensten:
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3G-Nachweis
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regelmäßiges Testen vor Proben und Auftritten
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Einhalten von größeren Abständen
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Hinweise auf das Einhalten der allgemeinen Hygieneregeln (Handdesinfektion, Handhygiene, Niesen in die Armbeuge, ...)
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regelmäßiges Lüften
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keine Teilnahme an der Probe bei einschlägigen Symptomen oder nach Kontakt mit erkrankten Personen