Klarstellung zum rechtlichen Status von Chorproben
Aufgrund der Weigerung einzelner Bezirkshauptmannschaften, den Vereinscharakter von Kirchenchören anzuerkennen, haben das Gesundheitsministerium und das Kultusamt folgende Klarstellung dem Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz mitgeteilt:
"wird die Probe bzw. künstlerische Darbietung von der Pfarre organisiert, so ist aus ho. Sicht – in Analogie – von einer Vereinstätigkeit iSd § 13 Abs. 8 auszugehen."
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19."