Neuer Zusatzvertrag zum Streaming von Gottesdiensten
Verfügbar-Machen von Text und Melodie
Die Literar-Mechana ist eine österreichische Verwertungsgesellschaft zur kollektiven Wahrnehmung und Geltendmachung von Urheberrechten, Beteiligungs- und Vergütungsansprüchen an Sprachwerken und Musiknoten.
Das betrifft auch das Verfügbar-Machen von Texten und Noten für die Feier des Gottesdienstes.
Zur Abgeltung dieser Rechte, die im Gottesdienst verwendet werden, gibt es einen Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und der Österreichsichen Bischofskonferenz (ÖBK).
Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag zwischen Literar-Mechana und Österreichischer Bischofskonferenz
Der aktuelle Zusatzvertrag zum Pauschalvertrag
sieht das Recht vor, Lieder und Liedtexte im Zusammenhang mit der zeitgleichen oder zeitversetzten Übertragung von Gottesdiensten, anderen Veranstaltungen gottesdienstlichen Charakters bzw. kirchlichen Feierlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen.
Diese Zugänglichmachung ist nicht mehr - wie bislang - auf 72 Stunden begrenzt, sondern zeitlich unbeschränkt.
Der Zusatzvertrag gilt befristet bis 31.12.2021.
Bedingungen
Bei der Übertragungen muss sichergestellt sein, dass
- der „stream“ (direkt nach dem Lied oder im Abspann) auch die Urheber (also Komponist bzw. Textdichter) nennt.
Texthefte für den Download im Internet dürfen keine Lieder enthalten, die urheberrechtlich geschützt sind (rechtefrei sind Stücke, deren Urheber bereits seit 70 Jahren verstorben sind).