Klarstellung zur Regelung für die musikalische Gestaltung von Gottesdiensten
Die "Regelungen zur liturgischen Musik" in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz (Geltung ab 23. März 2021) sind so zu verstehen, dass die (bis zu 4) Stimmen von SolistInnen und die InstrumentalistInnen (bis zu 4 Soloinstrumente + Orgel) auch gemeinsam musizieren dürfen.
Bezüglich der dafür notwendigen Proben gelten analog die Regeln wie zu Weihnachten.