Chortätigkeit gilt als kulturelle Veranstaltung
Das Kulturstaatssekretariat machte gegenüber dem Chorverband Österreich folgende Klarstellung:
Die ab 21.09.2020 geplante Beschränkung auf 10 Personen gilt nicht für Chorproben, Gottesdienste oder Chorkonzerte. Zu berücksichtigen sind die Gesetze und Verordnungen für kulturelle Veranstaltungen.
Zu beachten sind jedoch auch die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Diözese und der zuständigen Bezirksbehörde.
Abstandsregel
Sofern die Abstände (mind. 1,5m für Chormitglieder in alle Richtungen) und die anderen empfohlenen Richtlinien eingehalten werden, ist das Tragen des MNS (am zugewiesenen Sitzplatz) bei Proben nicht notwendig.
Bei Gottesdiensten muss immer dann ein MNS getragen werden, wenn der Chor nicht singt. Auch auf der Empore ist auf die Mindestabstände unbedingt zu achten.
Chorfremde Personen sollten auf der Empore derzeit nicht anwesend sein.
Hygienekonzept
Eine Infektion kann nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Einhaltung der hier beschriebenen Regeln kann aber das Risiko deutlich minimieren und im Ernstfall das notwendige Procedere für die beteiligten Personen vereinfachen.
Die Verantwortlichen (Pfarrer, Obleute bzw. Chorleiter/innen) sind für die Einhaltung der behördlichen Vorschriften (Verordnung) verantwortlich. Durch die nachweisliche Einhaltung der Vorschriften und den Hinweis auf die einzuhaltenden Maßnahmen sind die Verantwortlichen von der Haftung für allfällige, aus der Probenteilnahme entstehenden gesundheitlichen Folgen der Chorsänger/innen befreit.
Es wird empfohlen, die Umsetzung des Hygienekonzepts im Team (bestehend zB aus ChorleiterIn, Chormitgliedern, Pfarrleitung) zu übernehmen.
Verhaltensregeln für alle Beteiligten (SängerInnen, ChorleiterIn, OrganistIn, weitere MusikerInnen)
Eigenverantwortung aller Beteiligten:
- Alle passen auf sich selber und die MitsängerInnen auf.
- Niemand kommt (auch nur leicht verkühlt) bzw. mit anderen beschriebenen Symptomen in die Chorprobe, auch nicht der Chorleiter/die Chorleiterin.
- Jede/r verwendet nur ihre/seine eigenen Noten und Materialien (Schreibzeug, Trinkflasche usw.)
- Keine Begrüßungsrituale, Abstand beim Sprechen. Keine Personenansammlungen in engen Gängen vor dem Probenraum (der Empore).
- Die Husten- und Niesetikette wird eingehalten, mit Ausnahme des Sitzplatzes gilt die MNS-Pflicht.
- Die SängerInnen (MusikerInnen) achten auch vor und nach der Probe (dem Gottesdienst) auf die notwendigen Abstände zueinander.
- Die SängerInnen haben den Anweisungen der Verantwortlichen Folge zu leisten.
Betreten und Verlassen des Probenraums (der Kirche):
- Beim Betreten und Verlassen des Probenraums (der Kirche) wird auf den nötigen Abstand geachtet. Jede/r desinfiziert sich beim Betreten die Hände.
- Der Probenraum (die Kirche) wird mit Maske betreten, die Maske erst am Platz abgelegt. Das Tragen eines MNS während der gesamten Probe ist in Erwägung zu ziehen, in mit „orange“ ausgewiesenen Bezirken wird es empfohlen.
- Nach Ende der Probe wird zuerst die Maske aufgesetzt, danach der Probenraum (die Kirche) verlassen.
Weitere Richtlinien für die Verantwortlichen
Abstände und Gruppengröße (Probe und Aufführung)
- Ein Mindestabstand von 1,5m in alle Richtungen ist einzuhalten (ungefähre Messung: ausgestreckte Arme dürfen sich nicht berühren).
- OrchestermusikerInnen: bei Blasinstrumenten gelten die gleichen Mindestabstände wie bei den SängerInnen, bei anderen Instrumenten gilt 1m Mindestabstand sowie das permanente Tragen eines MNS.
- evtl. versetzte Aufstellung der Sesselreihen (Schachbrettmuster)
- Festlegung einer maximalen Personenanzahl bei Einhaltung des Abstands
- Proben in kleinen Gruppen wird empfohlen: Stimmproben, Stimmen in Gruppen aufteilen.
- Wenn mehrere Gruppen hintereinander proben: ausreichend Zeit dazwischen einplanen, damit gelüftet werden kann und um Kontakte zwischen den Gruppen zu vermeiden.
Raumgröße und Raumhöhe
- Neben einer ausreichenden Raumgröße ist eine ausreichende Raumhöhe ein wesentliches Kriterium.
- Proben in der Kirche (sofern es die Temperatur zulässt) bzw. in großen Räumen wird deshalb empfohlen.
- Falls der für die Musik übliche Ort (Empore u. dgl.) die angeführten Erfordernisse nicht erfüllt, sollte vorläufig dort in kleinerer Besetzung oder nach Möglichkeit an einem größeren Platz im Kirchenraum musiziert werden.
- Türklinken werden vor Beginn der Probe (innen und außen) desinfiziert.
- Chorfremde Personen dürfen nicht anwesend sein (auch nicht auf der Empore!)
Probendauer und Lüftungspausen
- Kurze Probeneinheiten (max. 45‘) und mind. 10 Minuten Stoßlüften pro Stunde
- Eine konstante Querlüftung während des Probens ist von Vorteil (Achtung aber bei zu starker Zugluft – Erkältungsgefahr).
- Während des Lüftens sollte der Probenraum möglichst verlassen werden. Beachte: die SängerInnen müssen während der Lüftungspause auf die nötigen Abstände untereinander achten und einen MNS tragen.
- Verzicht auf schweißtreibende Bewegungsübungen und Zwerchfell-Lockerungsübungen mit heftigem Luftausstoß beim Einsingen
Noten und andere Materialen:
- Die Noten werden nach Möglichkeit zum Selbstausdruck versendet bzw. auf den Plätzen vorab bereitgelegt.
- Desinfektionsmittel wird bereitgestellt, ebenso Einmal-Masken für diejenigen, die ihren MNS vergessen haben
Dokumentation der Proben und Aufführungen:
- Führen von Anwesenheitslisten
- Zuweisung und namentliche Markierung von Sitzplätzen wird empfohlen
- Anfertigen von Fotos oder Skizzen der besetzten Sitze zur Dokumentation („Contact Tracing“)
- Die personenbezogenen Daten der Beteiligten werden nach den Richtlinien der DSGVO sicher verwahrt, die Dokumentationen der Probe nach Ablauf der Fristen vernichtet.
Vorgangsweise im Infektionsfall
Wenn eine Infektion nach Besuch einer Probe auftritt:
- Meldung der/s Betreffenden sofort an 1450 bzw. die zuständige Gesundheitsbehörde des Wohnortes.
- Meldung der/s Betreffenden sofort an die Chorleitung/Pfarrleitung, welche ihrerseits den gesamten Chor informieren.
- Die Chorleitung/Pfarrleitung informiert ebenfalls die Sitznachbarn, die sich so lange in Heimquarantäne begeben, bis das Testergebnis der infizierten Person vorliegt.
- Die Chorleitung/Pfarrleitung entscheidet anschließend über das allfällige Aussetzen von Proben.
(Erarbeitung des Konzepts: Andreas Peterl, Linz)
Zum Download
» Hygienekonzept der Österreichischen Kirchenmusikkommission
» Mustertext "Information an die SängerInnen"
» Mustertext "Proben- und Aufführungsdokumentation"