Österreichsiche Kirchenmusikkommission zur Lockerung der Corona-Maßnahmen
Erklärung der Österreichischen Kirchenmusikkommission zum weiteren Vorgehen im Bereich der Kirchenmusik
- Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln sind auch beim Singen und Musizieren nach wie vor einzuhalten.
- Für den Gemeindegesang gelten keine Einschränkungen bezüglich Umfang mehr.
- Für die Kirchenchöre gelten nach wie vor die Empfehlungen vom 29.5.2020.
- Das Gebet- und Gesangbuch Gotteslob darf uneingeschränkt verwendet werden, allfällige Einschränkungen beruhen auf diözesanen Regelungen.