Hinweis für die musikalische Gestaltung beim Streaming von Gottesdiensten
Die Feier von Gottesdiensten aller Art ist aufgrund der verordneten Maßnahmen auf fünf Teilnehmende bei geschlossenen Kirchtüren beschränkt. Der Präsident der Österr. Kirchenmusikkommission bittet, dennoch auf würdiges musikalisches Geschehen zu achten.
Beim Streamen auf würdige musikalische Gestaltung achten
Prof. Dr. Franz Karl Praßl, Präsident der Österreichischen Kirchenmusikkommission, sagt dazu:
"Die Maßnahmen bedeuten für die Musik im Gottesdienst eine mehr als schmerzliche Einschränkung, die im Sinne des Gemeinwohls mitzutragen ist.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission legt allen, die einen Gottesdienst streamen, nahe, auch in dieser Situation auf ein würdiges akustisches, bzw. musikalische Geschehen zu achten."
Eine der 5 Personen soll Organist*in oder Gitarrist*in sein
Eine der fünf Personen, die gemeinsam einen Gottesdienst, der medial übertragen wird, feiern, sollte nach Möglichkeit immer der Organist / die Organistin oder auch der Gitarrist / die Gitarristin sein.
"Dies verhilft" – so Prof. Praßl im Namen der Kirchenmusikkommission – "dem Kantor / der Kantorin zu größerer Sicherheit und unterstützt auch den von einer Kleinstgruppe gesungenen Gemeindegesang in wirkungsvoller Weise. Auch solistisches Orgel- oder Gitarrespiel kann – im Rahmen des Zulässigen – zu einem vertieften Miterleben der Feier viel beitragen."
Gesang und Musik als integrierende Bestandteile jeder Feier sollen die Würde und Bedeutung dieser Gottesdienste hervorstreichen und unterstützen.